Das deutsche i Tierschutzgesetz und die auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen sichern ein hohes Schutzniveau für die Tiere. Durch die Aufnahme der Staatszielbestimmung "Tierschutz" ins Grundgesetz sollen bei Abwägungen des Tierschutzes mit anderen verfassungsrechtlich verankerten Rechtsgütern die Belange des Tierschutzes eine stärkere Berücksichtigung finden.
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Schweinehaltung |
Arbeitspferd |
Puten |
Copyright Fotos: NLE, Bonn/ T.Stephan und D.Menzler |
§ 1 des Tierschutzgesetzes lautet: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen".
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes 1998 bringt der Gesetzgeber seinen Willen zum ethischen Tierschutz zum Ausdruck.

Der Auerochse, ein europäisches, im Mittelalter ausgerottetes Wildrind ist nicht der Vorfahre unseres Hausrindes. Nach neuesten Forschungen stammen die Vorfahren unserer Hausrinderassen aus dem vorderasiatischen Raum (Fruchtbarer Halbmond: Zweistromland Mesopotamien zwischen Euphrat und Tigris; heute Syrien/Irak/Iran).
"Über Jahrhunderte hinweg stand in unserer christlich-abendländischen Kultur das Wohl des Menschen im Vordergrund. Ihm und seinem Wohlergehen mussten sich die Tiere unterordnen. Erst im 19. Jahrhundert wurden die Tierschutzbestimmungen in unsere Rechtsordnung aufgenommen. Wichtigstes Motiv war hierbei jedoch zunächst nicht der Schutz der Tiere sondern die Sorge, öffentliche Tierquälerei könnte zu einer Verrohung des Menschen führen oder öffentliches Ärgernis erregen. Im Laufe der Zeit wurden diese Vorschriften ergänzt und weiterentwickelt. Rechtsvorschriften allein reichen jedoch nicht aus, um den Schutz der Tiere wirksam zu verbessern. Auch in diesem Bereich bedarf die Einstellung unserer Gesellschaft stetiger kritischer Prüfung und Weiterentwicklung."
Das neue Tierschutzgesetz geht davon aus, dass
- der Mensch für die in seine Obhut gegebenen Tiere verantwortlich ist
- Tiere zwar für die Bedürfnisse des Menschen in Anspruch genommen werden dürfen, hier
aber verantwortungsbewusstes Handeln geboten ist
Die Landwirtschaft ist in der Verantwortung

Rinder auf der Weide Foto: Rinderunion
Jeder Landwirt erzeugt heute Lebensmittel für die Bevölkerung, deren Ansprüche ständig wachsen.
In den Landwirtschaftsgesetzen der Bundesrepublik und des Landes Baden-Württemberg berücksichtigt dieser volkswirtschaftliche Auftrag der Landwirtschaft auch die Belange der Verbraucherseite:
Stabilisierung der Märkte
Sicherung der Nahrungsmittelversorgung
Erzeugung zu angemessenen Preisen.
Für den Landwirt besteht somit die Verpflichtung zur Erzeugung qualitativ hochwertiger, preisgünstiger Lebensmittel unter Berücksichtigung aller zu Gebote stehenden Anforderungen an seine berufliche Sorgfalt, darunter auch die Beachtung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen. Fehler des Landwirts werden umgehend bestraft.
Die Tiere zeigen ein schlechteres Wohlbefinden und erbringen geringere Leistungen.
Gesetze, Normen, Rechtsverordnungen regeln die Mindestanforderungen
§ 2 des Tierschutzgesetzes, die Tierhaltungsnorm, ist die zentrale Vorschrift für die Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren:
"Derjenige, der Tiere hält, betreut oder zu betreuen hat, muss diese ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßen Bewegung nicht so einschränken, dass dem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden; er muss über die für die angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."
In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werden Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutztierhaltung u. a. in folgenden Punkten näher bestimmt:
hinsichtlich der allgemeinen Anforderungen an die Haltungseinrichtungen
hinsichtlich der Überwachung von Fütterung und Pflege
an das Halten von Kälbern
an das Halten von Legehennen
Vorteile einer regionalen Tierhaltung in Baden-Württemberg

Kühe im Boxenlaufstall. Foto: Rinderunion
Neben der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen tragen die Landwirte in Baden-Württemberg einiges zur artgerechten Tierhaltung und zum Tierschutz bei:
- Durch die verstärkte Bautätigkeit in den letzten Jahren wurden viele alte Ställe, die aufgrund der Licht- und Klimaverhältnisse sowie der Anbindhaltung der Tiere nicht mehr zeitgemäß waren, durch moderne Ställe mit tiergerechten Haltungsbedingungen ersetzt.
- Durch die hohe Schlachthofdichte in Baden-Württemberg sind kurze Transportwege zu einem nahegelegenen Schlachthof gewährleistet.
Dies ist mit einem hohen Aufwand verbunden. Die damit verbundenen Kosten bei der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft erfordern höhere Preise:
- die Landwirte erzielen durch geringere Tierzahlen auch einen geringeren Gewinn
- eine besonders tiergerechte Bauweise verursacht oft höhere Investitionen und laufende Kosten
- die Schlachtgebühren sind an kleinen, regionalen Schlachthöfen aufgrund der geringeren Kostendegression höher
Viele Verbraucher wie auch der landwirtschaftliche Unternehmer selbst wünschen sich eine besonders i artgerechte Haltung der Nutztiere. Dies kann durch die Wertschäzung der dafür notwendigen Arbeit und durch einen gerechten Preis für die Erzeugnisse des Landwirts mit Hilfe des Verbrauchers bzw. durch unser Einkaufverhalten erreicht werden.
Infos zum Klimaschutz

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