Er/sie legt selbständig Äsungs- und Deckungsflächen an, baut und unterhält jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze, Leitern, Fütterungen usw., plant und führt Einzel- und Gesellschaftsjagden durch, beteiligt sich am Abschuß, verwertet Wild, führt Hunde, nimmt Aufgaben im Natur- und Umweltschutz wahr und ist im Jagdschutz als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft tätig.
Ausbildungsbetriebe
Ausgebildet wird in anerkannten Jagdrevieren. An die Größe des Reviers, den Umfang des Wildbestandes sowie an den technischen Bestand an jagdbetrieblichen Einrichtungen, Werkzeugen und Geräten werden dabei bestimmte Anforderungen gestellt.
Die Ausbildung dauert 2 bis 3 Jahre. Das Ausbildungsrevier wird in der Regel jährlich gewechselt.
Berufsschule
Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr einen 4-wöchigen Lehrgang am Jägerhof, Jagdschloß Springe, 31832 Springe.
Überbetriebliche Ausbildung
Die überbetriebliche Ausbildung findet für die Auszubildenden am Jägerlehrhof Jagdschloß Springe in Niedersachsen statt. Der Besuch der Lehrgänge ist Pflicht. Der Blockunterricht dauert 4 Wochen.
i Weitere Informationen
(Berufsinformationen vom Arbeitsamt mit Rechtsgrundlagen)