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Revierjäger / Revierjägerin
 


Ausbildungsberuf: Revierjäger(in)

Aufgaben

Aufgabe des Revierjägers/der Revierjägerin ist es, für das Wild und seinen Lebensraum zu sorgen.

Er/sie verwaltet Jagdreviere, in dem er Wildbestände hegt und pflegt, nutzt und schützt im Einklang mit der Land- und Forstwirtschaft.

Er/sie legt selbständig Äsungs- und Deckungsflächen an, baut und unterhält jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze, Leitern, Fütterungen usw., plant und führt Einzel- und Gesellschaftsjagden durch, beteiligt sich am Abschuß, verwertet Wild, führt Hunde, nimmt Aufgaben im Natur- und Umweltschutz wahr und ist im Jagdschutz als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft tätig.

Ausbildungsbetriebe

Ausgebildet wird  in anerkannten Jagdrevieren. An die Größe des Reviers, den Umfang des Wildbestandes sowie an den technischen Bestand an jagdbetrieblichen Einrichtungen, Werkzeugen und Geräten werden dabei bestimmte Anforderungen gestellt.

Die Ausbildung dauert 2 bis 3 Jahre. Das Ausbildungsrevier wird in der Regel jährlich gewechselt.

Berufsschule

Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr einen 4-wöchigen Lehrgang am Jägerhof, Jagdschloß Springe, 31832 Springe.

Überbetriebliche Ausbildung

Die überbetriebliche Ausbildung findet für die Auszubildenden am Jägerlehrhof Jagdschloß Springe in Niedersachsen statt. Der Besuch der Lehrgänge ist Pflicht. Der Blockunterricht dauert 4 Wochen.

 

i Weitere Informationen
(Berufsinformationen vom  Arbeitsamt mit Rechtsgrundlagen)



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