Ausbildungsbetriebe
Nur anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen ausbilden.
Bei der Berufsausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätten zusammen.
Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben erhalten Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Ausbildungsinhalte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Naturschutz, ökologische Zusammenhänge; Nachhaltigkeit
- Betriebliche Abläufe
- Wirtschaftliche Zusammenhänge
- Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen
- Pflegen, Warten und Instandhalten von Agrartechnik
- Pflanzenproduktion
- Bodenbearbeitung
- Bestellen und Pflegen von Kulturen
- Ernten, Lagern und Konservieren pflanzlicher Produkte
- Kommunikation und Information
- Dienstleistungen und Kundenorientierung
- Qualitätssichernde Maßnahmen
Ausbildungdauer und Prüfungen
Die Ausbildung dauert drei Jahre und führt zu dem Berufsabschluss „Fachkraft Agrarservice“.
Das erste Ausbildungsjahr wird in der Grundstufe Agrarwirtschaft durchgeführt.
Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt.
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, in der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft werden.
i Weitere Informationen
(Berufsinformationen von der Bundesagentur für Arbeit)
Zuständige Stelle/ Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart.
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Ansprechpartner:
Hubert Sauber
Tel.: 0711-904-2870
Fax: 0711-782851-2870
mailto:Hubert.Sauber@rps.bwl.de