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Fachkraft für Agrarservice
 

 

Ausbildungsberuf:
Fachkraft Agrarservice 

Aufgaben

Die Ausbildung zur Fachkraft Agrarservice stellt eine Kombination aus Landwirt, Landmaschinenmechaniker und landwirtschaftlichem
Dienstleister dar.
Eine Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist die pflanzliche Erzeugung mit der dazugehörigen Agrartechnik, die spezialisiert vom Beruf Fachkraft Agrarservice wahrgenommen werden kann. Dazu gehören die Bodenbearbeitung und Bestellung, Pflanzenschutz und Düngung, Ernte, Lagerung und Konservierung sowie die Landschaftspflege unter Nutzung modernster Technik. Die Wartung, Pflege und Instandhaltung der Agrartechnik ist ebenso Bestandteil des Berufes wie das Anbieten landwirtschaftlicher Dienstleistungen. Abwechslung erhält der Beruf durch den jahreszeitlich bedingten unterschiedlichen Verlauf der Arbeit.

Ausbildungsbetriebe

Nur anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen ausbilden.
Bei der Berufsausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätten zusammen.
Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben erhalten Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Ausbildungsinhalte
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Naturschutz, ökologische Zusammenhänge; Nachhaltigkeit
  • Betriebliche Abläufe
  • Wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen
  • Pflegen, Warten und Instandhalten von Agrartechnik
  • Pflanzenproduktion
  • Bodenbearbeitung
  • Bestellen und Pflegen von Kulturen
  • Ernten, Lagern und Konservieren pflanzlicher Produkte
  • Kommunikation und Information
  • Dienstleistungen und Kundenorientierung
  • Qualitätssichernde Maßnahmen
 Ausbildungdauer und Prüfungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre und führt zu dem Berufsabschluss „Fachkraft Agrarservice“.
Das erste Ausbildungsjahr wird in der Grundstufe Agrarwirtschaft durchgeführt.
Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt.
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, in der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft werden.

i Weitere Informationen
(Berufsinformationen von der  Bundesagentur für Arbeit)

Zuständige Stelle/ Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart.
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Ansprechpartner:
Hubert Sauber
Tel.: 0711-904-2870
Fax:  0711-782851-2870
mailto:Hubert.Sauber@rps.bwl.de


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