Ausgangssituation und Folgen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Als die Gemeinsame Agrarpolitik im Jahre 1957 konzipiert wurde, herrschte in den Mitgliedsländern Nahrungsmittelknappheit. In Marktordnungen garantierte Erzeugerpreise in Verbindung mit Absatzgarantien und Außenhandelsschutz, sowie der technische Fortschritt, regten jedoch bald ein Produktionswachstum an, das über den Verbrauch hinausging, und Überschüsse wie Butter- und Getreideberge und Weinseen entstehen ließ, kurzum es entstanden Ungleichgewichte am Markt. Der Staat war zum Ankauf der Überschüsse verpflichtet, die mit hohen Kosten für Lagerung und Subventionierung des Exports verbunden waren. Diese Mittel kamen jedoch weniger den Landwirten als den Lagerhaltern und Exporteuren zu gute. Es kam hinzu, dass Einfuhren von Agrargütern vom Weltmarkt durch preisliche Zuschläge, so genannte Abschöpfungen, auf das innere Preisniveau angehoben und somit verteuert wurden.

Der Export hoch subventionierter Nahrungsmittel auf den Weltmarkt führte alsbald zu Konflikten mit klassischen Agrarexportländern wie Kanada, den USA, Australien u.a. und schlug sich in Konfrontationen in den GATT-Verhandlungen, seit 1996 den WTO-Verhandlungen nieder. Eine andere Folge bestand darin, dass die subventionierten Agrarerzeugnisse in Konkurrenz zu denen bestimmter Entwicklungsländer traten und ihnen, die auf die Erlöse davon angewiesen waren, den Markt verdarben. Beispiele sind die südamerikanischen Fleischerzeugerländer sowie die Zuckererzeuger vorwiegend tropischer Länder.
Aber auch die Steuerzahler kostete diese Form der Agrarpolitik viel Geld und die Einkommenslage der Landwirtschaft verbesserte sich dennoch nicht. Dafür zwei Beispiele: Eine Tonne Rindfleisch wurde damals für 6500 DM (3.320 €) durch die zuständigen Stellen aus dem Markt genommen, also angekauft und nach längerer Lagerdauer zu Preisen zwischen 1.500 DM (767 €) und 2.500 DM (1278 €) am Weltmarkt verkauft. Doch in der Zwischenzeit waren Lagerkosten in etwa der gleichen Höhe angefallen. Ebenso wurden gärtnerische Erzeugnisse wie Tomaten und Pfirsiche aufgekauft und - wegen fehlendem Lagervermögen - vernichtet, was die Bevölkerung und die Steuerzahler/innen sehr empörte.

Ballenwickler 2005
Wechselbild: Porscheschlepper
1956
Erste Reformen
Diese Missstände führten in den 80er Jahren zu Reformen. So wurde 1984 eine Milchmengenregelung eingeführt, die mit einer strikten Reduzierung der lieferbaren Milchmengen verbunden war.
Weiter wurden für viele Produkte die Interventionspreise innerhalb der Union verringert. Im Jahre 1988 wurden auf nationaler Ebene Erzeugergarantiemengen eingeführt, deren Überschreitung eine Senkung der jeweiligen Erzeugerpreise zur Folge hatte. Weiter wurde das Ausgabevolumen für die Agrarpolitik an die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes gekoppelt. Hinzu kamen auf freiwilliger Basis bestimmte Maßnahmen wie Stilllegung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, ihre Extensivierung oder auf sozialem Gebiet die Vorruhestandsregelung für Landwirte.

Anhänger mit hydraulischer Kippvorrichtung
Wechselbild: Ladewagen
Damit sollten Kapazitäten, also Flächen, aus der Erzeugung genommen und Landwirte veranlasst werden, ihre Tätigkeit vorzeitig aufzugeben.
Doch diese und andere Maßnahmen führten dennoch nicht zu Gleichgewichten auf den Agrarmärkten. Damals flossen 91 % des ganzen Agrarhaushalts in diese Marktmaßnahmen.
Agrarreform 1992
Sie sah vor, die Stützung der Erzeugerpreise weiter abzubauen und schrittweise den Weltmarktpreisen anzunähern. Da die Preise für Agrargüter am Weltmarkt niedriger als die innerhalb der Union sind, erfolgte in Verbindung damit ein Einkommensausgleich. Das Angebot an Agrargütern wird weiter durch eine obligatorische Flächenstilllegung reduziert. Der Anteil des Agrarhaushaltes der Europäischen Union, der auf diese Maßnahmen entfiel, beträgt nun nur noch 28 %. |
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Parallel dazu wurden weitere Maßnahmen ergriffen. Die Vorruhestandsregelung wurde ausgebaut, um, wie ausgeführt, Landwirte frühzeitig zu veranlassen, ihre Betriebe und Betriebsflächen aufzugeben und sie Berufs-Kollegen zu überlassen. Verstärkt sollen Flächen zu Wald umgewandelt werden, eine Maßnahme, der in Baden - Württemberg häufig die dafür bestehende Genehmigungspflicht entgegensteht, zumeist aus Gründen des Naturschutzes. Schließlich wurden umweltfreundliche Produktionstechniken verstärkt gefördert, die oftmals zu geringeren Erträgen führen.
Das Ergebnis dieser Bemühungen hat in der Tat auf vielen Standorten zu einer weniger intensiven Wirtschaftsweise geführt, die sich ressourcenschonend darstellt und einen Beitrag zum Schutz der Natur, also von Flora und Fauna, leistet. Gleichzeitig näherte man sich dem Gleichgewicht auf den Agrarmärkten der Union , d. h. der Zwang zum Verkauf von subventionierten Agrargütern auf dem Weltmarkt nahm ab.

Weltmarkt und Agrarpolitik: Beefalo, California-USA
Foto:LMZ Nr.601334
Wechselbild: Kombigerät Bodenbearbeitung und Sämaschine
i Agenda 2000
Die durch züchterische und produktionstechnische Fortschritte weiterhin steigenden Hektarerträge sowie die aus politischen Gründen gewollte Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder wie beispielsweise Polen, Ungarn, die Baltischen Staaten machten eine Überarbeitung der Agrarreform von 1992 notwendig. Hinzu kamen die Verhandlungen mit der WTO sowie bilaterale Handelsabkommen.

5-Scharpflug
Die erneute Agrarreform erfolgte mit der Verabschiedung der AGENDA 2000 durch den Europäischen Rat im Jahre 1999 in Berlin und hat folgende Ziele:
Das Agrarpaket der i AGENDA 2000 wird ergänzt durch die Verordnung über die Entwicklung des Ländlichen Raumes, die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Ziel ist es, durch Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Vorruhestand und Aufforstung sowie durch Maßnahmen der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, durch Förderung von Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse die Zukunft der ländlichen Gebiete in der Union zu sichern. Sie können durch nationale Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Mitgliedsländer ergänzt werden.

So hat Baden-Württemberg bereits seit Anfang der 90er Jahre mit einer konsequenten integrierten Agrar- und Strukturpolitik leistungsfähige ländliche Räume geschaffen. Beispielhaft genannt sei i MEKA als umfassendes Agrarumweltprogramm im Rahmen der 2. Säule der Agenda 2000.
Durch die Aufnahme von 10 neuen Mitgliedstaaten in die EU im Jahr 2004 ist eine Weiterentwicklung der Agenda 2000 erforderlich. Insbesondere über die Höhe der landwirtschaftlichen Ausgleichszahlungen in den alten und neuen Mitgliedstaaten wurde diskutiert. Für die alten Mitgliedstaaten gibt es im Bereich Landwirtschaft bis zum Jahr 2007 keine Änderungen. In den neuen Mitgliedstaaten werden landwirtschaftliche Beihilfen stufenweise eingeführt. Es wurde ein Finanzrahmen für den Zeitraum 2006 bis 2013 festgelegt. Die jährlichen Agrarausgaben der EU dürfen 45 Mrd. € nicht überschreiten.

Maisschneidegerät in Transportstellung 2005
Wechselbild: Schlepper 1965
Halbzeitbewertung der AGENDA 2000
Im Juli 2002 wurden die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der AGENDA 2000 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Darin vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass die öffentlichen Ausgaben für den Agrarsektor besser gerechtfertigt werden müssen. Neben der direkten Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen müssen diesen Leistungen Gegenleistungen gegenüberstehen - in Form von sicheren Lebensmitteln, der Landschaftspflege, einer intakten Umwelt, der Einhaltung von Tierschutzauflagen sowie der Erhaltung des kulturellen Erbes.

Die Halbzeitbewertung enthält Vorschläge für eine i Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die teilweise sehr weitgehend sind, mit interessanten und diskussionswürdigen Ansatzpunkten. Die Vorschläge müssen in vielen Bereichen noch präzisiert werden, insbesondere sind hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und des Zeitpunktes für die Umsetzung noch sehr viele Fragen offen.
Kernpunkte der inzwischen (2005) umgesetzten Vorschläge waren u. a.: