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Agrarpolitik

Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union

Wohl kaum ein anderer Wirtschaftszweig ist so stark in der Europäischen Union integriert wie die Landwirtschaft. Die gemeinsame i Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft basiert auf den Römischen Verträgen aus dem Jahre 1957. Wie jedermann bei einem Besuch in einem Lebensmittelgeschäft feststellen kann, ist inzwischen ein Wettbewerb der einzelnen Mitgliedsländer der Union längst Alltag. Die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft werden in Brüssel für alle Mitgliedsländer festgelegt. Doch inzwischen zeigt es sich, dass sie den äußerst unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Regionen der Europäischen Union nicht immer gerecht werden.

Resthof
Bauernhof
Aussiedlerhof
Copyright Fotos: NLE, Bonn/ T.Stephan und D.Menzler
Aussiedlerhof

Ausgangssituation und Folgen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Als die Gemeinsame Agrarpolitik im Jahre 1957 konzipiert wurde, herrschte in den Mitgliedsländern Nahrungsmittelknappheit. In Marktordnungen garantierte Erzeugerpreise in Verbindung mit Absatzgarantien und Außenhandelsschutz, sowie der technische Fortschritt, regten jedoch bald ein Produktionswachstum an, das über den Verbrauch hinausging, und Überschüsse wie Butter- und Getreideberge und Weinseen entstehen ließ, kurzum es entstanden Ungleichgewichte am Markt. Der Staat war zum Ankauf der Überschüsse verpflichtet, die mit hohen Kosten für Lagerung und Subventionierung des Exports verbunden waren. Diese Mittel kamen jedoch weniger den Landwirten als den Lagerhaltern und Exporteuren zu gute. Es kam hinzu, dass Einfuhren von Agrargütern vom Weltmarkt durch preisliche Zuschläge, so genannte Abschöpfungen, auf das innere Preisniveau angehoben und somit verteuert wurden.

Werbung für landwirtschaftliches Produkt

Der Export hoch subventionierter Nahrungsmittel auf den Weltmarkt führte alsbald zu Konflikten mit klassischen Agrarexportländern wie Kanada, den USA, Australien u.a. und schlug sich in Konfrontationen in den GATT-Verhandlungen, seit 1996 den WTO-Verhand­lungen nieder. Eine andere Folge bestand darin, dass die subventionierten Agrarerzeugnisse in Konkurrenz zu denen bestimmter Entwicklungsländer traten und ihnen, die auf die Erlöse davon angewiesen waren, den Markt verdarben. Beispiele sind die südamerikanischen Fleischerzeugerländer sowie die Zuckererzeuger vorwiegend tropischer Länder.

Aber auch die Steuerzahler kostete diese Form der Agrarpolitik viel Geld und die Einkommenslage der Landwirtschaft verbesserte sich dennoch nicht. Dafür zwei Beispiele: Eine Tonne Rindfleisch wurde damals für 6500 DM (3.320 €) durch die zuständigen Stellen aus dem Markt genommen, also angekauft und nach längerer Lagerdauer zu Preisen zwischen 1.500 DM (767 €) und 2.500 DM (1278 €) am Weltmarkt verkauft. Doch in der Zwischenzeit waren Lagerkosten in etwa der gleichen Höhe angefallen. Ebenso wurden gärtnerische Erzeugnisse wie Tomaten und Pfirsiche aufgekauft und - wegen fehlendem Lagervermögen - vernichtet, was die Bevölkerung und die Steuerzahler/innen sehr empörte.

Rundballenpresse

Ballenwickler 2005
Wechselbild: Porscheschlepper 1956

Erste Reformen

Diese Missstände führten in den 80er Jahren zu Reformen. So wurde 1984 eine Milchmengenregelung eingeführt, die mit einer strikten Reduzierung der lieferbaren Milchmengen verbunden war.

Weiter wurden für viele Produkte die Interventionspreise innerhalb der Union verringert. Im Jahre 1988 wurden auf nationaler Ebene Erzeugergarantiemengen eingeführt, deren Überschreitung eine Senkung der jeweiligen Erzeugerpreise zur Folge hatte. Weiter wurde das Ausgabevolumen für die Agrarpolitik an die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes gekoppelt. Hinzu kamen auf freiwilliger Basis bestimmte Maßnahmen wie Stilllegung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, ihre Extensivierung oder auf sozialem Gebiet die Vorruhestandsregelung für Landwirte.

Landwirtschaftliche Maschinen

Anhänger mit hydraulischer Kippvorrichtung
Wechselbild: Ladewagen

Damit sollten Kapazitäten, also Flächen, aus der Erzeugung genommen und Landwirte veranlasst werden, ihre Tätigkeit vorzeitig aufzugeben.

Doch diese und andere Maßnahmen führten dennoch nicht zu Gleichgewichten auf den Agrarmärkten. Damals flossen 91 % des ganzen Agrarhaushalts in diese Marktmaßnahmen.

Agrarreform 1992

 

Sie sah vor, die Stützung der Erzeugerpreise weiter abzubauen und schrittweise den Weltmarktpreisen anzunähern. Da die Preise für Agrargüter am Weltmarkt niedriger als die innerhalb der Union sind, erfolgte in Verbindung damit ein Einkommensausgleich. Das Angebot an Agrargütern wird weiter durch eine obligatorische Flächenstilllegung reduziert. Der Anteil des Agrarhaushaltes der Europäischen Union, der auf diese Maßnahmen entfiel, beträgt nun nur noch 28 %.

ausgedienter Herd

Parallel dazu wurden weitere Maßnahmen ergriffen. Die Vorruhestandsregelung wurde ausgebaut, um, wie ausgeführt, Landwirte frühzeitig zu veranlassen, ihre Betriebe und Betriebsflächen aufzugeben und sie Berufs-Kollegen zu überlassen. Verstärkt sollen Flächen zu Wald umgewandelt werden, eine Maßnahme, der in Baden - Württemberg häufig die dafür bestehende Genehmigungspflicht entgegensteht, zumeist aus Gründen des Naturschutzes. Schließlich wurden umweltfreundliche Produktionstechniken verstärkt gefördert, die oftmals zu geringeren Erträgen führen.

Das Ergebnis dieser Bemühungen hat in der Tat auf vielen Standorten zu einer weniger intensiven Wirtschaftsweise geführt, die sich ressourcenschonend darstellt und einen Beitrag zum Schutz der Natur, also von Flora und Fauna, leistet. Gleichzeitig näherte man sich dem Gleichgewicht auf den Agrarmärkten der Union , d. h. der Zwang zum Verkauf von subventionierten Agrargütern auf dem Weltmarkt nahm ab.

Weltmarkt für Rindfleisch

Weltmarkt und Agrarpolitik: Beefalo, California-USA
Foto:LMZ Nr.601334
Wechselbild: Kombigerät Bodenbearbeitung und Sämaschine

i Agenda 2000

Die durch züchterische und produktionstechnische Fortschritte weiterhin steigenden Hektarerträge sowie die aus politischen Gründen gewollte Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder wie beispielsweise Polen, Ungarn, die Baltischen Staaten machten eine Überarbeitung der Agrarreform von 1992 notwendig. Hinzu kamen die Verhandlungen mit der WTO sowie bilaterale Handelsabkommen.

5-Scharpflug
5-Scharpflug

Die erneute Agrarreform erfolgte mit der Verabschiedung der AGENDA 2000 durch den Europäischen Rat im Jahre 1999 in Berlin und hat folgende Ziele:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarerzeugnisse der Gemeinschaft, sowohl auf dem Binnen- als auch auf dem Weltmarkt. Dies geschieht durch Preissenkungen, die durch Direktzahlungen wie Tier- und Flächenprämien an die Landwirte teilweise ausgeglichen werden, um zu starke Einkommenseinbußen zu vermeiden. Damit will man ein angemessenes Einkommen der Landwirte sichern,
  • die Lebensmittelsicherheit verbessern,
  • die Agrarproduktion unter umweltfreundlichen Bedingungen erfolgen lassen
  • und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten für Landwirte und ihre Familienangehörigen fördern.

Das Agrarpaket der i AGENDA 2000 wird ergänzt durch die Verordnung über die Entwicklung des Ländlichen Raumes, die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Ziel ist es, durch Förderung von Agrarumweltmaßnahmen, Vorruhestand und Aufforstung sowie durch Maßnahmen der Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, durch Förderung von Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse die Zukunft der ländlichen Gebiete in der Union zu sichern. Sie können durch nationale Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Mitgliedsländer ergänzt werden.

Landwirtschaft in den 5oer Jahren

So hat Baden-Württemberg bereits seit Anfang der 90er Jahre mit einer konsequenten integrierten Agrar- und Strukturpolitik leistungsfähige ländliche Räume geschaffen. Beispielhaft genannt sei i MEKA als umfassendes Agrarumweltprogramm im Rahmen der 2. Säule der Agenda 2000.

Durch die Aufnahme von 10 neuen Mitgliedstaaten in die EU im Jahr 2004 ist eine Weiterentwicklung der Agenda 2000 erforderlich. Insbesondere über die Höhe der landwirtschaftlichen Ausgleichszahlungen in den alten und neuen Mitgliedstaaten wurde diskutiert. Für die alten Mitgliedstaaten gibt es im Bereich Landwirtschaft bis zum Jahr 2007 keine Änderungen. In den neuen Mitgliedstaaten werden landwirtschaftliche Beihilfen stufenweise eingeführt. Es wurde ein Finanzrahmen für den Zeitraum 2006 bis 2013 festgelegt. Die jährlichen Agrarausgaben der EU dürfen 45 Mrd. € nicht überschreiten.

Maisschneidegerät

Maisschneidegerät in Transportstellung 2005
Wechselbild: Schlepper 1965

Halbzeitbewertung der AGENDA 2000

Im Juli 2002 wurden die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der AGENDA 2000 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Darin vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass die öffentlichen Ausgaben für den Agrarsektor besser gerechtfertigt werden müssen. Neben der direkten Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen müssen diesen Leistungen Gegenleistungen gegenüberstehen - in Form von sicheren Lebensmitteln, der Landschaftspflege, einer intakten Umwelt, der Einhaltung von Tierschutzauflagen sowie der Erhaltung des kulturellen Erbes.

Werbung für Kalidünger 60er Jahre

Die Halbzeitbewertung enthält Vorschläge für eine i Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die teilweise sehr weitgehend sind, mit interessanten und diskussionswürdigen Ansatzpunkten. Die Vorschläge müssen in vielen Bereichen noch präzisiert werden, insbesondere sind hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und des Zeitpunktes für die Umsetzung noch sehr viele Fragen offen.

Kernpunkte der inzwischen (2005) umgesetzten Vorschläge waren u. a.:

  • die Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion.
  • die Bindung der Zahlungen an Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Betriebssicherheit (CC= Cross Compliance).
  • Aufstockung der EU-Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raumes durch Modula­tion der Direktzahlungen (prozentuale Kürzung der Ausgleichszahlungen je Betrieb ab einer bestimmten Höhe).
  • die Einführung betriebsbezogener Audits.

Die Entwicklungen im Jahr 2005

 

i EU-Erweiterung

Die Fortsetzung des Einigungsprozesses ist eine historische Chance, die alle Anstrengungen rechtfertigt.

Der Beitritt von acht mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Malta und Zypern zur Europäischen Union erweitert den europäischen Markt wesentlich und bietet auch für die Agrarwirtschaft neue Entwicklungsperspektiven. Ziel muss jedoch sein, faire Bedingungen zu schaffen.

Alte und neue Technik

Alte Dreschmaschine
Korbflechter
Alte Dreschmaschine
Korbflechter
Ballenwickelmaschine
Ballenpresse
Ballenwickelmaschine
Ballenpresse

Dies bedeutet einerseits, dass die i Beitrittsländer die hohen EU-Standards übernehmen müssen. Andererseits soll das System der Agrarförderung unter Berücksichtigung der Ausgangsbedingungen und den dadurch notwendig werdenden Anpassungszeiträumen in den neuen Mitgliedstaaten eingeführt werden.

 

Baden-Württemberg hat dabei nachdrücklich die Beitrittskandidaten beim Aufbau ihrer Verwaltung unterstützt.

Maisernter

Maisernter

Ministerium

 

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